Blogbeitrag
Nachhaltigkeitsteams in der EU kämpfen bereits mit den verpflichtenden Berichtspflichten der ESRS. Wie und wann können sie sich also freiwilligen Rahmenwerken wie dem TNFD widmen?
Zunächst ist es wichtig, den Unterschied zwischen diesen Rahmenwerken zu verstehen. Die ESRS, Teil der EU-CSRD, verlangt umfassende Nachhaltigkeitsberichte, die Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG) abdecken. Der TNFD hingegen ist ein freiwilliges globales Rahmenwerk, das Unternehmen bei der Offenlegung und Bewältigung von naturbezogenen finanziellen Risiken unterstützt.
Um Unternehmen den Einstieg zu erleichtern, haben die Taskforce on Nature-related Financial Disclosures (TNFD) und EFRAG einen Leitfaden veröffentlicht, der zeigt, wie sich die Anforderungen der ESRS und die empfohlenen Offenlegungen des TNFD überschneiden. Dies ermöglicht es Unternehmen, auf bereits vorhandenen Strukturen aufzubauen.
Sobald Unternehmen ihren CSRD-konformen Nachhaltigkeitsbericht erstellt haben, wird der Übergang zu TNFD-Offenlegungen und die Hervorhebung naturbezogener Risiken weitaus weniger einschüchternd wirken, da der Großteil der Grundlagen bereits vorhanden ist.
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TNFD & EFRAG, TNFD - ESRS Correspondence mapping (June 2024), available at https://tnfd.global/wp-content/uploads/2024/07/Correspondence-mapping-ESRS-and-TNFD.pdf?v=1721743967
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