Blogbeitrag

ESRS E4: Biodiversität in der CSRD

Denis Frischman
27.02.2024

Einführung

Der globale Trend zur Nachhaltigkeit hat mit der Umsetzung der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) in Europa einen entscheidenden Moment erreicht. Im Jahr 2024 bereiten sich rund 49.000 europäische Unternehmen darauf vor, über ihre Nachhaltigkeit mit der gleichen Strenge wie in der Finanzberichterstattung zu berichten. Einer der wichtigsten Aspekte dieser Richtlinie ist die Betonung der biologischen Vielfalt, die in den Europäischen Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) in ESRS E4 verankert ist. In diesem Blogbeitrag befassen wir uns mit den Auswirkungen von ESRS E4 und untersuchen, was Unternehmen bei der Bewältigung dieses Themas berücksichtigen müssen.

CSRD und ESRS E4 verstehen

Die 2023 verabschiedete CSRD verpflichtet Unternehmen zur Einhaltung neuer verbindlicher Standards in verschiedenen Nachhaltigkeitsbereichen. In diesem Rahmen beschreibt ESRS E4 spezifische Berichtspflichten in Bezug auf Biodiversität und Ökosysteme. Es verpflichtet Unternehmen dazu, nicht nur ihre Auswirkungen auf die Biodiversität zu bewerten, sondern auch konkrete Aktionspläne zu formulieren, um zu den globalen Zielen zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt beizutragen. Indem Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit an diesen Standards ausrichten, können sie den Weg für mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht in ihren Nachhaltigkeitsbemühungen ebnen.

Implikationen für Unternehmen

Für europäische Unternehmen bedeutet die Integration von Biodiversitätsaspekten in die Nachhaltigkeitsberichterstattung einen Paradigmenwechsel. Dies beinhaltet eine erhebliche Erweiterung des Berichtsbereichs und erfordert eine Überarbeitung der bestehenden Nachhaltigkeitsrahmen. Die Richtlinie unterstreicht, wie wichtig es für Unternehmen ist, ihre Strategien und Geschäftsmodelle im Einklang mit den Grenzen unseres Planeten neu auszurichten und so positive Auswirkungen auf die biologische Vielfalt zu fördern.

Die ESRS E4-Anforderungen

  1. ESRS E4-1 | Übergangsplan: Unternehmen müssen ihren Übergangsplan veröffentlichen, der sich an den Zielen des Schutzes der biologischen Vielfalt und der Ziele der Biodiversitätsstrategie 2030 der EU orientiert. Dazu gehören die Korrelation mit der Geschäftsstrategie, die Genehmigung durch die Leitungsgremien und Überlegungen zur Durchführbarkeit.
  2. ESRS E4-2 | Biodiversitätspolitik: Offenlegung von Strategien, die sich mit den Auswirkungen, Risiken und Chancen der biologischen Vielfalt befassen, unter Berücksichtigung von Abhängigkeiten und Aktivitäten wie Produktion und Beschaffung.
  3. ESRS E4-3 | Aktionen und Ressourcen: Einzelheiten zu den Bemühungen um Biodiversität und zur Ressourcenallokation, einschließlich Maßnahmen zur Kompensation der biologischen Vielfalt und ob sie in laufende Praktiken integriert werden.
  4. ESRS E4-4 | Biodiversitätsziele: Ziele, Fortschritte und Bewertung der Biodiversitätsziele unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse und ökologischer Schwellenwerte.
  5. ESRS E4-5 | Wirkungsmetriken: Offenlegung erheblicher Einflüsse auf die Biodiversität, einschließlich Indikatoren für Veränderungen des Artenstatus und der Nähe zu Schutzgebieten.
  6. ESRS E4-6 | Finanzielle Auswirkungen: Offenlegung potenzieller finanzieller Auswirkungen von Risiken und Chancen der biologischen Vielfalt, Quantifizierung der Auswirkungen auf die finanzielle Leistungsfähigkeit und Leistung

Vorausschauend planen

Da die Offenlegung im Rahmen der ESRS für bestimmte Unternehmen ab 2024 beginnt, ist eine proaktive Planung unerlässlich, um die Komplexität der Berichterstattung über Biodiversität zu bewältigen. Organisationen, die sich auf diesen Weg begeben, müssen umfassende Bewertungen ihrer naturbedingten Abhängigkeiten durchführen und gezielte Aktionspläne ausarbeiten, die auf die globalen Biodiversitätsziele abgestimmt sind. Eine frühzeitige Zusammenarbeit mit relevanten Stakeholdern, die Einführung robuster Überwachungsmechanismen und der Zugang zu relevanten Biodiversitäts-Daten werden entscheidend sein, um die Einhaltung der ESRS E4 sicherzustellen.

Fazit

Die Einführung der CSRD stellt einen bedeutenden Wandel hin zu unternehmerischer Nachhaltigkeit dar, wobei der Erhalt der biologischen Vielfalt im Mittelpunkt steht. Durch die Übernahme von ESRS E4 können Unternehmen die Biodiversität in ihre Geschäftsstrategien integrieren und so den Weg in eine naturpositive Zukunft einschlagen.

Die benutzerfreundliche Leeana-Plattform bietet umfassende Biodiversitätsdaten – mit besonderem Fokus auf Artenvielfalt und die Nähe zu Schutzgebieten. Wenn du neugierig bist, wie Leeana dich auf dem Weg zur ESRS E4-Compliance unterstützen kann, vereinbare gerne einen Termin über den untenstehenden Link – wir freuen uns auf einen Austausch!

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